NRW.BANK.Impuls KI: 50 % Zuschuss für KI-Beratung
Mit NRW.BANK.Impuls KI übernimmt das Land die Hälfte der Kosten, wenn Sie extern klären lassen, wo künstliche Intelligenz in Ihrem Betrieb wirklich etwas bringt – und ob sie im Test hält, was sie verspricht. Auf dieser Seite finden Sie die Bedingungen ungeschönt zusammengefasst, inklusive der Punkte, an denen Anträge scheitern.
Erstgespräch vereinbaren- 50 %der Nettokosten werden erstattet
- 25.000 €maximaler Zuschuss in 2 Jahren
- 10.000 €Mindestprojektvolumen netto
Erstgespräch vereinbaren
Wir sprechen darüber, wo Sie im Betrieb Potenzial vermuten, und klären, ob eine Konzeptberatung sinnvoll ist. Kostenlos, etwa 30 Minuten, ohne Verpflichtung.
Was NRW.BANK.Impuls KI genau ist
Impuls KI ist ein Zuschussprogramm der NRW.BANK. Es zahlt nicht die KI-Software selbst, sondern das Nachdenken davor: die externe Beratung, mit der Sie herausfinden, welche Aufgaben in Ihrem Betrieb sich sinnvoll mit KI lösen lassen – und den anschließenden Test, ob das in der Praxis funktioniert. Zuschuss heißt: Das Geld muss nicht zurückgezahlt werden.
Wer gefördert wird
Kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen: weniger als 250 Mitarbeitende und höchstens 50 Mio. € Jahresumsatz oder 43 Mio. € Bilanzsumme. Das schließt Handwerksbetriebe, Dienstleister, Freiberufler und Solo-Selbstständige ausdrücklich mit ein.
Was gefördert wird
Leistungen eines externen Dienstleisters mit Sitz in der EU – als Konzeptberatung (Modul A) und/oder als Erstellung und Test eines KI-Systems (Modul B). In Modul B sind zusätzlich Testinfrastruktur, Lizenzen und Hardware-Miete förderfähig, begrenzt auf 25 % der förderfähigen Ausgaben dieses Moduls.
Wie viel es gibt
50 % der förderfähigen Netto-Ausgaben. Maximal 50.000 € Kosten werden anerkannt, der Zuschuss ist damit auf 25.000 € je Unternehmen innerhalb von zwei Jahren gedeckelt. Die Umsatzsteuer wird nicht gefördert.
Der Punkt, den viele übersehen: Ein Antrag wird nur bewilligt, wenn der Zuschuss mindestens 5.000 € beträgt. Ihr Projekt muss also mindestens 10.000 € netto kosten, von denen Sie 5.000 € selbst tragen. Für eine kurze Halbtagsberatung ist dieses Programm nicht gedacht. Ob ein Antrag für Sie infrage kommt, entscheidet allein die NRW.BANK – wir können und dürfen das nicht vorwegnehmen.
Zwei Bausteine – einzeln oder zusammen
Sie können beide Module unabhängig voneinander beantragen. Für die meisten kleinen Betriebe ohne KI-Vorerfahrung ist Modul A der richtige Einstieg, weil Modul B konzeptionelle Vorarbeiten voraussetzt.
KI-Konzeptberatung
Förderfähige Beratungsinhalte laut Programm:
- Anwendungsfelder für KI in Ihrem Betrieb identifizieren und Ziele festlegen
- Konkrete Anwendungsfälle definieren und priorisieren – unter Berücksichtigung dessen, was technisch und organisatorisch bei Ihnen möglich ist
- Strukturen und Prozesse für ein effizientes KI-Management, etwa zu Datenarchitektur und KI-Portfolio
- Strukturen für den verantwortungsvollen Einsatz: Datenschutz, ethische Aspekte, Regulatorik
Gibt es bei Ihnen noch keine Vorarbeiten, muss die Beratung mindestens Anwendungsfelder identifizieren und konkrete Anwendungsfälle definieren. Am Ende stehen konkrete Handlungsempfehlungen – eine reine Bestandsaufnahme reicht nicht.
Test von KI-Systemen
Gefördert werden Aufbau und Durchführung eines echten Tests:
- Neuentwicklung eines KI-Prototyps oder befristetes Aufsetzen einer marktverfügbaren KI-Lösung zu Testzwecken
- Durchführung des Tests anhand vorab definierter Testkriterien
- Vergleich mehrerer KI-Systeme für denselben Anwendungsfall ist zulässig
- Sachausgaben für Testinfrastruktur, benötigte Lizenzen und Hardware-Miete – bis 25 % der förderfähigen Ausgaben in Modul B
Voraussetzung: Es müssen konzeptionelle Vorarbeiten vorliegen, aus denen sich das Vorhaben ableiten lässt – aus einem Modul-A-Projekt, aus Eigenleistung oder aus Angeboten wie KI.NRW. Außerdem gilt: Für Prozesse, in denen Sie KI bereits systematisch nutzen, gibt es keine Förderung.
Zuschuss überschlagen
Verschieben Sie den Regler auf Ihr geschätztes Projektvolumen (netto, ohne Umsatzsteuer). Die Rechnung ist bewusst simpel gehalten – sie ersetzt keine Prüfung durch die NRW.BANK.
Von 4.000 € bis 60.000 € – Schritte von 1.000 €.
So läuft ein Antrag ab
Die Reihenfolge ist nicht verhandelbar. Wer den Beratungsvertrag zu früh unterschreibt, verliert die Förderung – das ist der häufigste vermeidbare Fehler.
-
1
Vorhaben schärfen
Klären, welches Problem im Betrieb gelöst werden soll und ob es unter Modul A, Modul B oder beides fällt.
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2
Angebot einholen
Angebot eines fachkundigen Dienstleisters mit EU-Sitz. Die Vergabe muss wirtschaftlich erfolgen; dazu verschaffen Sie sich formlos einen Marktüberblick.
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3
Unterlagen zusammenstellen
Antragsformular, Vorhabenbeschreibung, Angebot, De-minimis-Erklärung, KMU-Erklärung, Legitimationsnachweise. Nur vollständige Anträge werden bearbeitet.
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4
Antrag einreichen
Ab 17. August 2026 ausschließlich elektronisch über das Kundenportal der NRW.BANK.
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5
Bewilligung abwarten
Erst nach dem Bewilligungsbescheid darf der Auftrag erteilt werden. Vorher zulässig sind nur Verträge mit kostenfreiem Rücktrittsrecht für den Fall der Ablehnung.
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6
Umsetzen
Start innerhalb von sechs Monaten nach Bewilligung, Durchführung in der Regel innerhalb von sechs Monaten.
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7
Nachweis und Auszahlung
Verwendungsnachweis mit Sachbericht und bezahlten Rechnungen einreichen. Erst dann wird erstattet – Sie gehen also in Vorleistung.
Diese Unterlagen brauchen Sie
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Vollständig ausgefüllte Vorhabenbeschreibung
- Angebot des auftragnehmenden Unternehmens
- Erklärung zu erhaltenen De-minimis-Beihilfen
- Erklärung zum KMU-Status
- Ausweiskopie der unterzeichnenden Personen
- Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung; bei Freiberuflern die erste Seite des letzten Steuerbescheids
Diese Vorhaben sind ausgeschlossen
- Allgemeine Digitalisierungsberatung ohne klaren KI-Bezug
- Automatisierung oder Robotik ohne KI
- Bestandsaufnahmen ohne konzeptionelle Vorbereitung
- Schulungen zur EU-KI-Verordnung
- Kauf, Einführung und Betrieb nach dem Test
- KI-Entwicklung für den Verkauf am Markt
- Prozesse, in denen Sie bereits KI einsetzen
Für wen sich das rechnet – und für wen nicht
Passt gut, wenn …
- Ihr Betriebssitz in NRW liegt und Sie unter 250 Mitarbeitende haben
- es eine wiederkehrende Aufgabe gibt, die viel Zeit frisst – Angebote, Terminorganisation, Dokumentation, Anfragen
- Sie mindestens 10.000 € netto investieren können und wollen
- Sie die 50 % Eigenanteil und die Vorfinanzierung stemmen können
- Sie sechs Monate Zeit für die Umsetzung einplanen können
Passt eher nicht, wenn …
- Ihr Vorhaben deutlich unter 10.000 € netto liegt
- Sie eine fertige Software kaufen und einführen wollen – das fördert das Programm nicht
- Sie den Auftrag bereits vergeben haben
- Sie in dem betreffenden Prozess bereits systematisch KI nutzen
- Ihr Unternehmenssitz außerhalb von NRW liegt
Warum wir das so deutlich schreiben: Ein abgelehnter Antrag kostet Sie Wochen und uns die Reputation. Deshalb prüfen wir vorab lieber gründlich – auch wenn das Ergebnis manchmal lautet, dass Impuls KI für Ihr Vorhaben nicht das richtige Instrument ist.
Alle Eckdaten auf einen Blick
| Programm | NRW.BANK.Impuls KI |
|---|---|
| Förderart | Zuschuss (keine Rückzahlung) |
| Förderquote | 50 % der förderfähigen Netto-Ausgaben |
| Maximaler Zuschuss | 25.000 € je Unternehmen in zwei Jahren |
| Maximal anerkannte Kosten | 50.000 € in zwei Jahren |
| Mindestzuwendung | 5.000 € – entspricht 10.000 € förderfähigen Ausgaben je Antrag |
| Zielgruppe | KMU nach EU-Definition mit Sitz in Nordrhein-Westfalen |
| Module | A: KI-Konzeptberatung · B: Test von KI-Systemen |
| Antragstellung | Ab 17. August 2026, elektronisch über das Kundenportal der NRW.BANK |
| Projektbeginn | Erst nach Bewilligungsbescheid; Start innerhalb von 6 Monaten nach Bewilligung |
| Durchführungszeitraum | In der Regel maximal 6 Monate |
| Anzahl Anträge | Maximal 2 innerhalb von zwei Jahren je Unternehmen |
| Auszahlung | Nach Projektabschluss gegen Verwendungsnachweis und bezahlte Rechnungen |
| Beihilferahmen | De-minimis nach VO (EU) 2023/2831 – max. 300.000 € in drei Jahren |
| Dienstleister | Fachkundiges Unternehmen mit Sitz in der EU; auch Hochschulen und Forschungseinrichtungen |
Fragen, die uns wirklich gestellt werden
Ich bin Einzelunternehmer ohne Angestellte. Bin ich überhaupt antragsberechtigt?
Ja. Die KMU-Definition der EU setzt eine Obergrenze, keine Untergrenze. Solo-Selbstständige, Handwerksbetriebe und Freiberufler mit Sitz in NRW sind antragsberechtigt, solange sie unternehmerisch tätig sind. Die praktische Hürde ist nicht die Betriebsgröße, sondern die Mindestsumme: Das Projekt muss mindestens 10.000 € netto umfassen.
Wie hoch ist der Zuschuss genau?
50 % der förderfähigen Netto-Ausgaben. Anerkannt werden höchstens 50.000 € Kosten je Unternehmen innerhalb von zwei Jahren, der Zuschuss liegt damit bei maximal 25.000 €. Die Umsatzsteuer ist nicht förderfähig – es zählen ausschließlich Nettobeträge. Das Kontingent setzt sich zwei Jahre nach der ersten Bewilligung zurück.
Warum gibt es eine Mindestsumme und was heißt das für mich?
Die Zuwendung wird nur bewilligt, wenn sie im Einzelfall mindestens 5.000 € beträgt. Da 50 % gefördert werden, müssen die förderfähigen Ausgaben pro Antrag mindestens 10.000 € netto betragen. Ein Projekt für 6.000 € ist über dieses Programm also nicht förderfähig – unabhängig davon, wie sinnvoll es inhaltlich wäre.
Ab wann kann ich beantragen?
Anträge sind ab dem 17. August 2026 möglich, ausschließlich elektronisch über das Kundenportal der NRW.BANK. Wenn Sie dort noch nicht registriert sind, lohnt es sich, das vorab zu erledigen – zusammen mit dem Einholen des Angebots und dem Zusammenstellen der Nachweise.
Darf ich schon vorher mit meinem Berater sprechen?
Gespräche, Angebotseinholung und Vorbereitung sind unproblematisch. Förderschädlich ist der Vertragsabschluss vor dem Bewilligungsbescheid – dazu zählt jeder Liefer-, Leistungs-, Kauf- oder Werkvertrag zur Umsetzung. Zulässig bleiben Verträge, die unter einer auflösenden Bedingung oder mit ausdrücklichem kostenfreiem Rücktrittsrecht für den Fall geschlossen werden, dass die Förderung nicht gewährt wird.
Was passiert, wenn ich zu früh starte?
Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn führt entweder zur Ablehnung des Antrags oder – wenn er später auffällt – zur Aufhebung des Zuwendungsbescheids. Das Geld muss dann zurückgezahlt werden. Deshalb ist die Reihenfolge Antrag → Bewilligung → Auftrag so wichtig.
Bekomme ich das Geld im Voraus?
Nein. Die Auszahlung erfolgt nach Abschluss des Vorhabens im Ausgabenerstattungsverfahren auf Grundlage bezahlter Rechnungen. Sie zahlen die Rechnungen also zunächst selbst und rufen die Mittel anschließend mit dem Verwendungsnachweis über das Kundenportal ab. Das sollte in der Liquiditätsplanung berücksichtigt werden.
Kann ich Modul A und Modul B zusammen beantragen?
Ja, die Module können unabhängig voneinander oder gemeinsam beantragt werden. Für Modul B müssen allerdings konzeptionelle Vorarbeiten vorliegen, aus denen sich das Testvorhaben ableiten lässt. Ohne Vorarbeiten ist Modul A der übliche Einstieg.
Kann ich mehrere KI-Systeme vergleichen?
Ja. Wenn Sie für denselben Anwendungsfall verschiedene KI-Systeme hinsichtlich Umsetzbarkeit und Nutzen testen und vergleichen möchten, ist das innerhalb eines Vorhabens möglich.
Was ist eine De-minimis-Erklärung?
Die Förderung erfolgt als De-minimis-Beihilfe nach der Verordnung (EU) 2023/2831. Solche Beihilfen dürfen in drei Jahren zusammengenommen 300.000 € nicht überschreiten. Im Antrag geben Sie deshalb an, welche De-minimis-Beihilfen Sie in den letzten drei Jahren erhalten haben – für den gesamten Unternehmensverbund. Aus welcher Regelung eine frühere Förderung stammt, steht im jeweiligen Bewilligungsbescheid.
Kann ich das mit anderen Förderungen kombinieren?
Für dieselben zuwendungsfähigen Ausgaben ist eine Kumulierung ausgeschlossen, wenn die andere Förderung einen Zuschuss, Tilgungszuschuss oder Tilgungsnachlass enthält. Für Folgeinvestitionen nach dem Test können dagegen andere Programme infrage kommen.
Welchen Berater darf ich beauftragen?
Jedes fachkundige Unternehmen mit Sitz in der EU, auch Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Die Vergabe muss nach wettbewerblichen Gesichtspunkten und zu wirtschaftlichen Bedingungen erfolgen; dazu führen Sie eine formlose Preisermittlung durch und verschaffen sich einen Marktüberblick. Unterlagen dazu müssen Sie nur auf Aufforderung einreichen. Unteraufträge sind nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig.
Wie lange dauert das Projekt?
Der Durchführungszeitraum sollte sechs Monate nicht überschreiten, und mit dem Vorhaben muss innerhalb von sechs Monaten nach Bewilligung begonnen werden. In begründeten Ausnahmefällen sind längere Zeiträume möglich, etwa bei aufwendiger Erstellung einer Testversion; der eigentliche Test soll dann drei Monate nicht überschreiten. Der Bewilligungszeitraum endet grundsätzlich zwei Monate nach Ende der Durchführung – bis dahin ist der Verwendungsnachweis einzureichen.
Was kostet mich Ihre Ersteinschätzung?
Nichts. Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich und dauert etwa 30 Minuten. Wir sprechen darüber, wo Sie im Betrieb Potenzial vermuten und ob eine Konzeptberatung sinnvoll ist. Erst wenn daraus ein konkretes Projekt wird, entstehen Kosten – transparent im Angebot ausgewiesen, das Sie für einen Förderantrag ohnehin benötigen. Über die Förderung selbst entscheidet ausschließlich die NRW.BANK.
Wer beantwortet offizielle Fragen zum Programm?
Das Service-Center der NRW.BANK unter 0211 91741-4800, montags bis donnerstags von 8:00 bis 18:00 Uhr und freitags von 8:00 bis 16:30 Uhr. Verbindliche Auskünfte zum Förderprogramm erteilt ausschließlich die NRW.BANK. Diese Seite gibt den Stand der offiziellen Programmunterlagen wieder, ist aber keine Rechtsberatung.
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Im Erstgespräch klären wir, wo Sie Potenzial vermuten und ob eine Konzeptberatung sinnvoll ist. Über eine Förderung entscheidet anschließend die NRW.BANK.
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